Unternehmen und angehende Praktikanten möchten es genau wissen: Was müssen sie beachten, was sollten sie vermeiden, wo bestehen Unsicherheiten? Hier erhalten sie einen Überblick über oft gestellte Fragen und Kommentare zur Fair-Company-Initiative.
Ich bin Hochschulabsolventin und habe mich für ein Praktikum zur Vorbereitung auf mein Promotionsthema bei einer Firma beworben. Die Antwort lautete: "Leider können wir Sie nicht berücksichtigen, da nur eingeschriebene Studenten in unserem Hause als Praktikanten beschäftigt werden dürfen, da wir eine Fair Company sind."
Wir haben es den Unternehmen freigestellt, ob sie Absolventen, die sich freiwillig für ein Praktikum bewerben, ein solches ermöglichen wollen. Für Bachelor-Absolventen ist es ausdrücklich möglich, vor einem Master-Studium ein Praktikum bei einer Fair Company zu machen. Absolventen, die sich für Praktika zur Berufsorientierung bewerben, dürfen diese auch in Fair Companies absolvieren.
Wie wird denn überprüft, ob sich Unternehmen an die Regeln halten?
Dazu brauchen wir Ihre Mithilfe! Wenn Sie feststellen, dass in einer Fair Company die Regeln nicht eingehalten werden, senden Sie uns bitte eine Mail an faircompany(at)karriere.de. Wir gehen jedem Vorwurf nach und behandeln Ihre Angaben vertraulich.
In der ersten Regel sprechen Sie davon, dass Praktikanten in Fair Companies keine billigen Arbeitskräfte sind. Unter Punkt 5 setzen Sie die minimale Vergütung bei 300 Euro an. Das widerspricht sich meiner Meinung nach.
Unsere Empfehlung zur Praktikantenvergütung liegt in Höhe des Bafög-Höchstsatzes von zurzeit 670 Euro. 300 Euro sollten in Fair Companies das absolute Minimum sein. Bei einem Praktikum handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um ein Ausbildungsverhältnis während des Studiums, das in der Regel nicht länger als drei bis sechs Monate dauert.
Sehen die Fair-Company-Regeln vor, dass die Fahrtkosten zu einem Vorstellungsgespräch übernommen werden?
Die Übernahme von Reisekosten durch das einaldende Unternehmen ist gesetzlich durch Paragraf 670 BGB geregelt. Wenn der Arbeitgeber ausdrücklich zum Vorstellungsgespräch eingeladen hat, muss er auch die Anreise bezahlen – außer er teilt vorher mit, dass er diese nicht übernehmen will. Diese Regelung gilt selbstverständlich auch für Fair Companies.
Als Bachelor-Student möchte ich ein sechsmonatiges Praktikum bei einem großen Energieversorger absolvieren. Dies ist Bedingung für den Masterstudiengang, den ich anschließen will. Auf einer Unternehmenswebseite habe ich gelesen, dass Praktikanten aufgrund der Fair-Company-Regeln kein Urlaubssemester dafür nehmen dürfen. Stimmt das?
Es gibt von unserer Seite aus kein Urlaubssemester-Verbot. Schließlich ist es ja sehr sinnvoll, während seines Studiums ein Praktikum zu machen. Am besten, Sie bewerebn sich bei allen Energieversorgern für eine Praktikumsstelle. Beachten Sie aber, dass das Urlaubssemester zum Curriculum des Studiums passt. Wenn Veranstaltungen nur einmal im Jahr angeboten werden, benötigen Sie ein weiteres Semester bis zum Abschluss.
Zu Beginn meines Studiums habe ich ein freiwilliges Praktikum bei einer Firma absolviert. Nun wollte ich dort ein weiteres Praktikum machen. Laut Personalabteilung müssen sie mir das als Fair Company aber verwehren. Wieso?
Zwei freiwillige Praktika bei derselben Firma verbieten die Fair-Company-Regeln nicht ausdrücklich. Es ist allerdings verboten, durch die Aussicht auf eine spätere Festanstellung Absolventen zu einem erneuten Praktikum oder sogar zu Dauer-Praktika zu verleiten. Praktikanten sollen einen angemessenen Einblick in ein Unternehmen bekommen, um herauszufinden, ob die eingeschlagene Studienrichtung zu ihrem Berufsziel passt. Wäre es daher nicht sinnvoller, dass Sie sich noch ein anderes Unternehmen anschauen, bevor Sie sich nach dem Studium entscheiden müssen? Es geht bei Praktika auch um bessere Chancen bei einer späteren Bewerbung.
Haben Praktikanten das Recht auf ein Zeugnis?
Ja, sie haben einen Anspruch darauf. Das Zeugnis muss Angaben über Art, Dauer und Ziel des Praktikums sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des Praktikanten enthalten. Ein "qualifiziertes Zeugnis" enthält auch Aussagen über Führung, Leistung und fachliche Fähigkeiten. Bei Pflichtpraktika kann nur der Nachweis über die Tätigkeiten verlangt werden, nicht aber eine Bewertung.
Als Absolventin habe ich mich auf eine Festanstellung beworben und ein Praktikum angeboten bekommen. Jetzt weiß ich nicht recht, was ich machen soll, denn ich suche schon lange nach einer Stelle.
Fair Companies, die Absolventen Praktika anbieten, wenn diese sich auf eine feste Stelle beworben haben, verstoßen gegen die Regeln! Wir befürworten ein solches Angebot also nicht! Aber Sie müssen selbst entscheiden: Sehen Sie für sich darin eine wirkliche Chance auf eine Festanstellung?
Unsere Regeln sind keine starre Einbahnstraße!
Wenn Absolventen sich ausdrücklich ein Praktikum wünschen, sollte dies natürlich weiterhin möglich sein. Unsere Initiative soll nur verhindern, dass Absolventen, die sich auf eine feste Stelle beworben haben, mit einem (Dauer-) Praktikum abgespeist werden.